Auf meinem neuen Blog über das pflanzen,düngen,beschneiden etc...eben alles was im Garten so anfällt ,möchte ich das ,was ich mir in meinem kurzen Garten Besitzer Dasein angeeignet ,gehört und gelesen habe,weitergeben.Ein Garten ist ein Ruhepunkt,an dem man die Sorgen,Nöte und Problemchen des Alltags ein wenig vergessen kann.Mein Garten hilft mir Stress abzubauen und meinen"grünen"Daumen auszuleben.In der Hoffnung,ich kann euch bei euren Fragen,mit meinen Beiträgen behilflich sein,freue ich mich auf euren Besuch bei mir !

Dienstag, 29. Januar 2013

W

Wann blühen welche Blumenzwiebelpflanzen: Schon ab Ende Februar freuen wir uns an Schneeglöckchen, Winterling, frühblühende Alpenveilchen und frühen Krokussen - endlich sind sie da, die Vorboten des Frühlings. Ab März zeigen sich dann die Frühlingsblüher: Garten-Krokusse, Schneestolz Chionodoxa, Narzissen, Tulpen, Blausternchen, Hyazinthen, Traubenhyazinten, Märzbecher, Milchstern und Puschkinia. Ab April blühen auch Iris, Fritillaria und der Hundszahn Erythronium. Ab Mai leuchten die Taglilien Hemerocallis, im Sommer folgen Zierlauch Allium, Hakenlilie Crinum, Lilien Lilium, Gladiolen, Knollenbegonien, Dahlien, Montbretien Crocosmia, Sommerhyazinthe Galtonia, sommerblühende Alpenveilchen und Tigerblume Tigridia. Auch der Herbst wird noch einmal farbenfroh dank Sterngladiole Acidanthera, Belladonnalilie Amaryllis, herbstblühenden Alpenveilchen und Herbstzeitlose (giftig).

Donnerstag, 17. Januar 2013

U

Unkraut vernichten...aber wie?Mit Salz und Essig? Sie gehören zu den klassischen Hausmitteln und finden sich zudem in jedem Haushalt. Die Rede ist von Salz und Essig, die sich beide ideal zur Bekämpfung von Unkraut eignen. Dabei sollten man jedoch beachten, dass ihr Einsatz nicht in jedem Fall erlaubt ist. Auf gepflasterten Flächen dürfen beide Substanzen nicht angewendet werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder seitens des Ordnungsamts. Salz und Essig als Unkrautvernichter sind unter bestimmten Umständen verboten Verboten ist der Einsatz von Salz und Essig auf versiegelten Flächen. Hierzu zählen beispielsweise Terrassen oder auch die Einfahrten von Garagen. Der Grund für dieses Verbot liegt darin, dass beide im Fall einer solchen Nutzung als Pflanzenschutzmittel eingestuft werden und nicht biologisch abgebaut werden können. Salz und Essig gelangen so ins Grundwasser und sorgen für erhebliche Probleme in den Kläranlagen und der Kanalisation. Auf nicht versiegelten Flächen wie Wiese oder Beet sind Salz und Essig als Unkrautvernichter jedoch erlaubt. Wenn Salz in einer Dosierung zwischen fünf und zehn Prozent mit Wasser gemischt wird und über das kurz vor der Blüte stehende Unkraut geben wird, verbrennt dieses in der Sonne und wird so schnell nicht nachwachsen. Wenn Essig unverdünnt eingesetzt wird, erzeugt er einen vergleichbaren Effekt. Allerdings sind Essig und Salz sehr aggressiv. Es besteht die Gefahr, dass die umliegenden Nutzpflanzen Schaden nehmen. Achtet deshalb stets darauf, dass Salz und Essig als Unkrautvernichter nur gezielt und sparsam eingesetzt wird

Freitag, 4. Januar 2013

T

Tulpen,die jetzt schon ihre Köpfe rausstrecken werden auch den nächsten Frost gut überstehen. Frühblüher sind an sich sehr robust und trotzen Schnee und Frost.Wer sich nicht sicher ist,kann mit etwas Stroh die zarten Köpfe abdecken.